Hafte ich für Werbung, die ein anderes Unternehmen macht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Google Dynamische Suchanzeigen.OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022
- Hier: markenrechtliche Unternehmerhaftung.OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022
- Hier: Von einem Dritten betriebene Website.OGH 4 Ob 85/15a, 22.09.2015
- Hier: Vorübergehende Eingliederung von Personen als Werbeträger (siehe auch RS0128620).OGH 4 Ob 1/13w, 12.02.2013
- Wird eine Werbeagentur aufgrund eines Auftrags tätig, wird eine Haftung des beauftragenden Unternehmers regelmäßig auch dann zu bejahen sein, wenn dieser keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung der Werbung hatte, weil er jedenfalls die Möglichkeit hat, unzulässige Handlungen durch die Auftragsentziehung abzustellen.OGH 17 Ob 22/11a, 20.12.2011
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Entscheidend ist, dass der Unternehmensinhaber aufgrund seiner Beziehung zum Handelnden die rechtliche Möglichkeit hat, den Wettbewerbsverstoß zu verhindern.OGH 4 Ob 47/09d, 09.06.2009
- Der Unternehmer ist aber nicht verpflichtet, seine vertraglichen Beziehungen zu Dritten so zu gestalten, dass er auf deren Verhalten rechtlich Einfluss nehmen kann.OGH 4 Ob 153/08s, 20.01.2009
- Handeln im „Betrieb seines Unternehmens" tätige Personen wettbewerbswidrig, so hat der Unternehmer für ihr Handeln einzustehen, wenn er kraft seiner Beziehung zum Handelnden die rechtliche Möglichkeit hat, eine allfällige Verletzung des Lauterkeitsrechts zu verhindern oder abzustellen.OGH 4 Ob 153/08s, 20.01.2009
- Die (bloße) Eigenschaft als zivilrechtlicher Verleger der Zeitung begründet die für eine Haftung nach § 18 UWG erforderliche rechtliche Einflussmöglichkeit auf deren Inhalt (noch) nicht.OGH 4 Ob 187/08s, 15.12.2008
- Haftung bejaht.OGH 4 Ob 227/04t, 09.11.2004
- Das "Recht am gesprochenen Wort" umfasst (unter anderem) das Recht, ein unzutreffendes, verkürztes oder manipuliertes Zitat zu verhindern, weil dadurch die zitierte Person in ihrem "sozialen Geltungsbereich" verletzt werden kann.OGH 4 Ob 227/04t, 09.11.2004
- Es kommt nur darauf an, ob der Unternehmer die rechtliche Möglichkeit hat, das Verhalten der "in seinem Betrieb" tätigen Person zu verhindern; auf die tatsächliche Möglichkeit ist nicht abzustellen.OGH 4 Ob 133/03t, 24.06.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 4 Ob 134/22t, 22.11.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch wenn Sie als Verbraucher Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden sind, können Sie Schadenersatz vom unlauter handelnden Unternehmen fordern. Das Unternehmen haftet dabei nicht nur für seine Leitung, sondern auch für andere Personen, die in seinem Betrieb tätig sind.
Das Gesetz will verhindern, dass Ihnen als Verbraucher statt des Unternehmers ein Dritter aufgedrängt wird, den Sie beim Abschluss nicht kannten. Macht ein Dritter aufgrund einer solchen Klausel eigene Rechte gegen Sie geltend, liegt genau dieser Fall vor. Der Dritte muss dann beweisen, dass die Klausel zwischen Unternehmer und Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde.