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Hafte ich für Werbung, die ein anderes Unternehmen macht?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Markeninhaber
Ein Unternehmen haftet für das Verhalten einer anderen Person nur, wenn diese seinem Willen unterliegt. Das ist nur dann der Fall, wenn sich schon aus dem Wesen des Rechtsverhältnisses die Möglichkeit ergibt, ein bestimmtes Verhalten zu verhindern. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine Verträge mit Dritten so zu gestalten, dass es auf deren Verhalten Einfluss nehmen kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Maßgebend ist, dass die "andere Person", ob sie nun unselbständig beschäftigt ist oder ein selbständiges Unternehmen betreibt, dem Willen des Unternehmers unterliegt. Diese von der Rechtsprechung geforderte Voraussetzung liegt aber nur dann vor, wenn sich die rechtliche Möglichkeit des Unternehmers, ein bestimmtes Verhalten des Dritten zu verhindern, aus dem Wesen des Rechtsverhältnisses zum Dritten ergibt; daraus kann aber nicht eine Pflicht des Unternehmers abgeleitet werden, seine vertraglichen Beziehungen zu Dritten so zu gestalten, dass er auf deren Verhalten rechtlich Einfluss nehmen kann. Der Unternehmer hat nicht die Pflicht, möglichst jeden Vertragspartner - auch den Käufer seiner Waren oder Abnehmer seiner Dienstleistungen - in seine Organisation im dargestellten Sinn "einzugliedern".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Schadenersatz für Verbraucher bei unlauterem Wettbewerb

Ja. Auch wenn Sie als Verbraucher Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden sind, können Sie Schadenersatz vom unlauter handelnden Unternehmen fordern. Das Unternehmen haftet dabei nicht nur für seine Leitung, sondern auch für andere Personen, die in seinem Betrieb tätig sind.

günstig für Konsument Übertragung des Vertrags auf einen Dritten

Das Gesetz will verhindern, dass Ihnen als Verbraucher statt des Unternehmers ein Dritter aufgedrängt wird, den Sie beim Abschluss nicht kannten. Macht ein Dritter aufgrund einer solchen Klausel eigene Rechte gegen Sie geltend, liegt genau dieser Fall vor. Der Dritte muss dann beweisen, dass die Klausel zwischen Unternehmer und Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde.

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