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Muss ein Wettbewerbsverhältnis schon vor der Handlung bestehen?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Vermieter, Vermittler, Mitbewerber
Nein. Ein Wettbewerbsverhältnis kann auch erst durch die beanstandete Handlung selbst begründet werden. Es genügt, dass sich der Handelnde dadurch in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu Ihnen stellt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ein Wettbewerbsverhältnis kann aber im Gegensatz zum Normalfall, in welchem dieses Verhältnis im Zeitpunkt der Vornahme einer Wettbewerbshandlung bereits besteht, auch erst durch die beanstandete Handlung begründet werden. - "ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077715 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

UWG §1 C4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Absicht zur Förderung fremden Wettbewerbs

Ja, nach dieser Regel: Wirft man einem Außenstehenden vor, den Wettbewerb eines anderen Unternehmens gefördert zu haben, muss der Kläger dessen Absicht nachweisen; vermutet wird sie nicht. Seit der Gesetzesänderung 2007 kommt es allerdings nicht mehr auf die Absicht an, sondern darauf, ob das Verhalten dazu geeignet war.

günstig für Beklagter Buße bei unlauterem Wettbewerb

Eine Buße wird nur zugesprochen, wenn das unlautere Verhalten Sie ernstlich beeinträchtigt hat. Der Ärger, der mit jeder unlauteren Wettbewerbshandlung verbunden ist, genügt dafür nicht.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Wettbewerb zwischen fremden Branchen
Wettbewerb · Wettbewerbsabsicht keine Voraussetzung
Wettbewerb · Unterlassungsanspruch ohne Verschulden
Wettbewerb · Wettbewerbsverhältnis bei gleichem Kundenkreis
Wettbewerb · Erkennbarkeit des herabgesetzten Konkurrenten