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Handle ich unlauter, wenn meine Rechtsansicht später nicht durchdringt?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten
Vertreten Sie eine Ansicht, die nach dem Wortlaut des Gesetzes immerhin vertretbar ist, handeln Sie nicht unlauter, auch wenn die Gerichte diese Ansicht später nicht teilen. Entscheidend ist, ob die Auffassung vom Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden konnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (154 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Wenn eine nach dem Wortlaut des Gesetzes immerhin vertretbare Rechtsauffassung in der Folge von den Gerichten nicht geteilt wurde, ist dies kein Verstoß gegen § 1 UWG. Es kommt vor allem darauf an, ob die Auffassung über den Umfang der Befugnisse durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann; trifft dies zu, dann kann diese Auslegung der gesetzlichen Vorschrift und die darauf beruhende Tätigkeit nicht mehr als eine gegen das Anstandsgefühl der betroffenen Verkehrskreise verstoßende Handlung angesehen werden. - "Metro-Post".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 96 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 154.

Genannte Normen

UWG §1 C2; UWG §1 Abs1 Z1 D5a; UWG §1 Abs1 Z1 E

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Gesamteindruck einer Werbeankündigung

Es kommt auf den Eindruck an, der sich beim flüchtigen Lesen für einen durchschnittlichen Interessenten ergibt, und auf den Gesamteindruck der Mitteilung. Eine Angabe kann daher als unrichtig gelten, obwohl sie sachlich richtig ist, nämlich dann, wenn ihr etwas Unwahres entnommen werden kann.

günstig für Konsument Verständlichkeit und gröbliche Benachteiligung

Nein. Verständlichkeit ist zwar Voraussetzung, reicht aber nicht aus. Eine Klausel, die Sie gröblich benachteiligt, wird nicht dadurch wirksam, dass der Verwender die unsachliche Regelung besonders deutlich formuliert oder das Ungleichgewicht besonders nachdrücklich vertritt.

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