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Darf ich klagen, obwohl meine eigene Werbung auch fehlerhaft ist?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Werbetreibende
Ja. Sie können sich gegen unlautere Werbemittel eines Mitbewerbers auch dann mit einer Unterlassungsklage wehren, wenn Ihre eigene Werbung ebenfalls nicht einwandfrei ist. Umgekehrt gibt Ihnen unlauteres Verhalten eines Konkurrenten aber nicht das Recht, selbst unlautere Mittel einzusetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ein Gewerbetreibender kann sich gegen unlautere Werbemittel eines Mitbewerbers mit dem Unterlassungsanspruch selbst dann wenden, wenn seine eigene Werbung ebenfalls nicht einwandfrei ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077853 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Genannte Normen

UWG §1 C5c; UWG §2 Abs1 Z2 A4; UWG §14 B1; UWG §14 B2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Urheberrecht und Mitbewerber

Nein. Einen Verstoß gegen das Urheberrecht kann nur derjenige geltend machen, dem das Recht zusteht, nicht ein Mitbewerber des Verletzten. Der Unterlassungsanspruch aus dem Urheberrecht kann auch nicht für sich allein abgetreten werden.

günstig für Beklagter Veröffentlichung als Nebenanspruch

Nein. Die Ermächtigung, das Urteil auf Kosten der Gegenseite zu veröffentlichen, gibt es nur, wenn Sie mit Ihrer Klage gegen unlauteren Wettbewerb durchdringen. Ziehen Sie Ihr Unterlassungsbegehren zurück, ohne ein anderes an dessen Stelle zu setzen, entfällt auch die Veröffentlichung.

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