Darf eine groß herausgestellte Werbeaussage für sich allein irreführen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Werbung für "Smartphones um 0 Euro".OGH 4 Ob 76/24s, 17.12.2024
- Blickfangartig herausgestellte Angaben dürfen für sich allein genommen nicht zur Irreführung geeignet sein.OGH 4 Ob 49/23v, 25.04.2023
- Hier: „PKW-Marktbericht – durchschnittlich erzielte Verkaufserlöse“.OGH 4 Ob 112/11s, 17.01.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078535 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 80/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §2 C2a; UWG §9 C3a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer wirbt, muss nicht von sich aus auf Nachteile der eigenen Ware hinweisen. Verschweigt ein Unternehmen aber etwas, worüber die Kunden Aufklärung erwarten durften, kann das eine Irreführung sein. Den Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung muss die Werbung nicht angeben.
Auch Schweigen kann unlauter oder irreführend sein, wenn nach den Gepflogenheiten des Geschäftslebens eine Aufklärung zu erwarten ist. Wirbt ein Unternehmen aber mit dem Vergleich zu seinem eigenen früheren Preis, muss es diese Preise dem Publikum nicht nachweisen.