Darf ein groß gedrucktes Werbeversprechen im Kleingedruckten eingeschränkt werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schadenersatzklage aufgrund eines von der Beklagten vertriebenen und (nach dem Vorbringen der Kläger) irreführend iSd § 2 UWG beworbenen Tresors.OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025
- Hier: Werbung für "Smartphones um 0 Euro".OGH 4 Ob 76/24s, 17.12.2024
- Hier: Koppelungsangebot (Mobiltelefon samt Tarif); Handy um „€ 0,-“OGH 4 Ob 49/23v, 25.04.2023
- Hier: „PKW-Marktbericht – durchschnittlich erzielte Verkaufserlöse“.OGH 4 Ob 112/11s, 17.01.2012
- Hier: Zur Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007.OGH 4 Ob 109/08w, 26.08.2008
Alle 25 Ergänzungen anzeigen
- Auch ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher wird bei Inanspruchnahme eines ausdrücklich als „gratis" bezeichneten Dienstes nicht annehmen, dass sich aus dem „Kleingedruckten" das Gegenteil der blickfangartig herausgestellten Unentgeltlichkeit ergeben könnte. Vielmehr wird ein nicht unbeträchtlicher Teil solcher Verbraucher den erst auf die eigene Vertragserklärung folgenden Text im Vertrauen auf die ohnehin zugesagte Unentgeltlichkeit gar nicht lesen.OGH 4 Ob 18/08p, 20.05.2008
- Bei blickfangartigem Herausstellen einzelner Teile sind Gesamteindruck und Irreführungseignung in erster Linie nach diesen Teilen zu bestimmen.OGH 4 Ob 123/06a, 28.09.2006
- Stellt der Werbende Teile seiner Ankündigung blickfangartig heraus, so richten sich Gesamteindruck und Irreführungseignung nach diesen Teilen.OGH 4 Ob 188/05h, 08.11.2005
- Der Satz "Sie können ein Jahr gratis DAEWOO fahren!" blickfangartig hervorgehoben in einem persönlichen Schreiben enthalten, welches wird zur Gänze gelesen; von einem blickfangartigen Herausstellen des Satzes, das dazu führt, dass sich der Empfänger des Schreibens mit dem übrigen Text nicht mehr befasst, kann in diesem Falle nicht gesprochen werden.OGH 4 Ob 185/97b, 26.06.1997
- Anti-ZahnsteinOGH 4 Ob 98/88, 29.11.1988
- Handelsregister-Datenbank.OGH 4 Ob 351/87, 29.09.1987
- Bestpreis in Filiale.OGH 4 Ob 398/83, 29.11.1983
- BMW-KundendienstOGH 4 Ob 379/82, 23.11.1982
- Kurier-Krone "A/B Leserschicht".OGH 4 Ob 389/82, 09.11.1982
- Movie 20OGH 4 Ob 311/82, 16.03.1982
- Flash-Gordon IIOGH 4 Ob 308/82, 16.02.1982
- "Flash Gordon" Belanglos ist es, ob die auf einer Musikkassette abgebildete Figur eines "Supermannes" mit der Filmfigur "Flash Gordon" verwechselt werden kann, wenn die blickfangartige Wirkung der inkriminierten Worte "Flash Gordon" für sich allein bereits eine irreführende Eignung besitzen.OGH 4 Ob 418/81, 01.12.1981
- Media-Analyse 80OGH 4 Ob 397/81, 17.11.1981
- Sounds alike Neil Diamond.OGH 4 Ob 404/80, 20.01.1981
- Schlagwortartige Hervorhebung der Bezeichnung "The Beatles", klein vorangestellt: "References to".OGH 4 Ob 309/80, 04.03.1980
- "A Tribute To Billy Vaughn" mit Hinweis auf der Schmalseite "Henry King and his Sax-Orchestra".OGH 4 Ob 391/79, 12.11.1979
- Saturday Night Disco Fever.OGH 4 Ob 320/79, 27.03.1979
- Bier-Hit ohne Alkohol.OGH 4 Ob 324/78, 04.04.1978
- HeizkörperfolieOGH 4 Ob 384/76, 30.11.1976
- KürbissalatölOGH 4 Ob 379/76, 15.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078542 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 46.
- OGH 4 Ob 159/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 80/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §2 C2a; UWG §2 A2; UrhG §78
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer wirbt, muss nicht von sich aus auf Nachteile der eigenen Ware hinweisen. Verschweigt ein Unternehmen aber etwas, worüber die Kunden Aufklärung erwarten durften, kann das eine Irreführung sein. Den Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung muss die Werbung nicht angeben.
Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.