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Fordert die Versicherung auch bei leichter Fahrlässigkeit Geld zurück?

günstig für Versicherer betrifft Schädiger, Versicherer, Autofahrer
Ja. Für den Rückgriff der Versicherung genügt schon ein leichtes Versehen; grobes Verschulden ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Der Rückgriffsanspruch nach § 67 Abs 1 VersVG setzt nicht grobes Verschulden voraus; es genügt leichtes Versehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

VersVG §67

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Beweislast bei grober Fahrlässigkeit

Die Versicherung. Beruft sie sich darauf, dass Sie den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt haben und sie deshalb nicht zahlen muss, hat sie das auch zu beweisen. Es genügt nicht, dass sie nur zeigt, dass Sie eine Sorgfaltspflicht getroffen hat; ein grobes Verschulden ist damit noch nicht dargetan.

günstig für Versicherungsnehmer Beweislast bei Rückforderung der Versicherung

Ja. Fordert der Versicherer eine bereits ausgezahlte Leistung zurück, weil er irrtümlich gezahlt habe, muss er beweisen, dass der Schadensfall gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst war. Klagen umgekehrt Sie auf die Leistung, tragen Sie die Beweislast.

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