Fordert die Versicherung auch bei leichter Fahrlässigkeit Geld zurück?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 30.06.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rückgriff gegen Kraftfahrzeugführer des versicherten Halters.OGH 4 Ob 143/61, 19.12.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 7 Ob 219/20m, 30.06.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §67
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Versicherung. Beruft sie sich darauf, dass Sie den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt haben und sie deshalb nicht zahlen muss, hat sie das auch zu beweisen. Es genügt nicht, dass sie nur zeigt, dass Sie eine Sorgfaltspflicht getroffen hat; ein grobes Verschulden ist damit noch nicht dargetan.
Ja. Fordert der Versicherer eine bereits ausgezahlte Leistung zurück, weil er irrtümlich gezahlt habe, muss er beweisen, dass der Schadensfall gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst war. Klagen umgekehrt Sie auf die Leistung, tragen Sie die Beweislast.