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Wann steht mir eine Entschädigung für erlittene Kränkung zu?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Mitbewerber
Eine Geldbuße wird nur zugesprochen, wenn die besonderen Umstände des Falls eine Vergütung für die erlittene Kränkung oder für andere persönliche Nachteile rechtfertigen. Ohne solche Umstände gibt es keinen Zuspruch.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Der Zuspruch einer Geldbuße ist nur gerechtfertigt, wenn eine Vergütung für erlittene Kränkung oder andere persönliche Nachteile in den besonderen Umständen des Falles begründet ist (vgl auch SZ 22/141, 3 OB 178/53).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

UWG idF BGBl I Nr 448/1984 §16 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Falsche rechtliche Einordnung der Klage

Nein. Auch wenn Ihre rechtliche Einordnung nicht zutrifft, prüft das Gericht, ob der von Ihnen geschilderte Sachverhalt den Anspruch ganz oder teilweise trägt. Maßgeblich sind die Tatsachen, die Sie vorgebracht haben; ein dabei unterlaufener Fehler schadet nicht.

günstig für Kläger Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungsklagen

Bei einer Klage auf eine Leistung müssen Sie kein besonderes Interesse an einem Urteil behaupten; dass Sie den Anspruch geltend machen, genügt in der Regel. Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur dann, wenn ein stattgebendes Urteil für Sie praktisch bedeutungslos wäre, etwa weil der Anspruch bereits erfüllt wurde.

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