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Kann ich beim Vertragsirrtum statt Rückabwicklung Geld verlangen?

günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Wurden Sie bei Vertragsabschluss über etwas Wesentliches in Irrtum geführt, können Sie den Vertrag aufheben lassen. Sie dürfen aber auch am Vertrag festhalten und stattdessen von demjenigen, der den Irrtum verursacht hat, eine angemessene Vergütung verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.08.2023 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Im Falle eines nach § 871 ABGB beachtlichen wesentlichen Irrtums hat der Irregeführte die Wahl, einen objektiv vorhandenen wesentlichen Irrtum wie einen unwesentlichen zu behandeln und an der Stelle der Aufhebung des Vertrages nach § 872 ABGB vom Urheber des Irrtums eine angemessene Vergütung zu verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 32.

Im Gesetz

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