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Warum verliere ich Ansprüche, wenn ich Regeln nicht einhalte?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Konsumenten
Die Pflichten, die Sie nach einem Schadensfall treffen, sollen die Versicherung vor vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen schützen. Die Aussicht, sonst den Anspruch zu verlieren, soll Sie dazu bewegen, diese Verhaltensregeln ordnungsgemäß einzuhalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall dienen dem Zweck, den Versicherer vor vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Die Drohung mit dem Anspruchsverlust soll den Versicherungsnehmer motivieren, die Verhaltensregeln ordnungsgemäß zu erfüllen; ihr kommt eine generalpräventive Funktion zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 32.

Genannte Normen

BW 1/95 Art12; VersVG §6 Abs3 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Verhaltenspflicht oder Ausschluss im Versicherungsvertrag

In Versicherungsbedingungen gibt es zwei verschiedene Arten von Klauseln. Die eine verlangt von Ihnen ein bestimmtes Verhalten, die andere nimmt bestimmte Gefahren von vornherein vom Schutz aus. Welche Art vorliegt, hängt davon ab, was der Versicherer in erster Linie erreichen wollte; nur für Verhaltensregeln gelten die strengen gesetzlichen Schranken.

günstig für Versicherungsnehmer Meldepflicht in der Unfallversicherung

Die Pflicht zur Anzeige entsteht erst, wenn Sie nach dem Unfall Grund zur Annahme haben, dass Folgen auftreten können, für die die Versicherung nach dem Vertrag zu leisten hat. Vorher besteht sie noch nicht.

Verwandte Fragen

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