Ist eine einmalige Überladung schon eine Gefahrerhöhung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Überlastung einer Steckdose, in dem mehrere Steckdosenverteiler an die einzig vorhandene Steckdose und an denen wiederum eine Vielzahl von zum erheblichen Teil dauernd betriebenen Elektrogeräten angeschlossen wurden, sowie das in der Garage erfolgte Lagern von Treibstoff in hoher Menge ohne Installation einer Brandschutztür zum WohnbereichOGH 7 Ob 203/24i, 19.02.2025
- Ob eine bestimmte Handlung die versicherte Gefahr erhöht, ist grundsätzlich eine Frage des EinzelfallsOGH 7 Ob 153/24m, 23.10.2024
- Hier: Batteriespeicher für eine Fotovoltaikanlage, bestehend aus einer Serienparallelschaltung von rund 60 „Autobatterien“, die unsachgemäß zusammengefügt wurden.OGH 7 Ob 153/24m, 23.10.2024
- Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers ist in einem solchen Fall allerdings eine „erhebliche“ Änderung der Umstände, sodass eine Gefahrenerhöhung nicht bei jeglichem Verstoß gegen eine Vorsichtsmaßnahme angenommen werden kann.OGH 7 Ob 214/17x, 31.10.2018
- Hier: Ausweitung einer hobbymäßigen (Abfindungsbrennerei) zu einer gewerblichen Tätigkeit (Ginbrennerei). ABS 1994.OGH 7 Ob 180/18y, 31.10.2018
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Nimmt der Versicherungsnehmer immer wieder über Jahre hinweg, wenn auch nur bei bestimmten Transporten, dasselbe Risiko auf sich, liegt eine Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff VersVG vor.OGH 7 Ob 129/10m, 29.09.2010
- Bei Einmaligkeit und relativen Kurzzeitigkeit der durch die Überladung des Anhängers hervorgerufenen Änderung der Gefahrensituation kann eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VersVG nicht angenommen werden.OGH 7 Ob 244/06t, 29.11.2006
- Eine einmalige wahrscheinlich dem Beklagten gar nicht erkennbare Überladung des Anhängers um rund 27 % führt noch nicht zu einer Gefahrenerhöhung.OGH 7 Ob 119/00a, 29.05.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 7 Ob 205/25k, 25.03.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §23; VersVG §25 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist bei den einzelnen Handlungen kein einheitliches Verhalten erkennbar, zählt jede für sich als eigener Verstoß, und Sie als Versicherungsnehmer müssen beweisen, dass der Versicherungsfall in die versicherte Zeit fällt. War dagegen schon beim ersten Verstoß mit weiteren gleichartigen zu rechnen, liegt in der Regel nur ein einziger Verstoß vor. Das kommt sowohl bei geplantem Vorgehen in mehreren Schritten vor als auch dann, wenn dieselbe Pflicht wiederholt aus Nachlässigkeit missachtet wird.
Nein, wenn sie mit der bisher festgestellten Beeinträchtigung nicht zusammenhängt. Bemessen wird die dauernde Invalidität immer bezogen auf den einzelnen Körperteil, das Sinnesorgan oder die bestimmte Funktionsstörung. Eine erst nach einem Jahr aufgetretene Störung aus einem anderen medizinischen Fachgebiet kann daher nicht mitberücksichtigt werden. Es kommt dabei nicht auf den Sitz der Verletzung an, sondern darauf, wo sie sich auswirkt.