Wie viel behält die Versicherung für künftige Ansprüche zurück?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vgl aber: Keine „zwingende Gleichschaltung“ zwischen den versicherungsrechtlich (bzw fiskal- oder aufsichtsrechtlich) notwendigen Rückstellungen durch den Versicherer für Rentenforderungen einerseits und der schadenersatzrechtlichen Barwertbildung andererseits.OGH 2 Ob 207/20k, 25.11.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080696 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 2 Ob 79/17g, 20.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 142/16w, 20.06.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §155; VersVG §156
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Steht der Anspruch des Sozialversicherungsträgers dem Grunde nach fest, ist die Höhe noch in zwei Richtungen offen. Sie richtet sich danach, was der Verletzte vom Schädiger fordern könnte, und zugleich danach, welche Leistungen ihm der Versicherungsträger zu erbringen hat.
Eine Rente wegen einer Körperverletzung wird nicht automatisch an den Verbraucherpreisindex oder an Kollektivvertragslöhne gebunden. Für eine spätere Erhöhung können nämlich auch andere Umstände wichtig sein.