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Darf meine Rente wegen möglicher späterer Forderungen gekürzt werden?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Versicherer
Nein. Gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass weitere Schmerzen oder Schäden auftreten werden, reicht die bloß theoretische Möglichkeit einer späteren Forderung nicht aus. Das für Ihre Rente vorhandene Kapital darf deshalb nicht verringert werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass weitere, bisher nicht berücksichtigte Schmerzen auftreten werden, dann rechtfertigt die bloß abstrakte Möglichkeit einer solchen später entstehenden Forderung nicht die Verringerung des für die Errechnung der Rente zur Verfügung stehenden Deckungskapitals.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

VersVG §155; VersVG §156

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Obergrenze bei Teilbeträgen

Nein. Auch wenn das Schmerzengeld in mehreren Teilbeträgen zugesprochen wird, darf am Ende nicht mehr herauskommen als bei einer Bemessung in einem Betrag. Dasselbe gilt, wenn neben einem Kapitalbetrag noch eine Rente zuerkannt wird.

günstig für Schädiger Rente für entgangenes Einkommen ändern

Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.

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