Darf meine Rente wegen möglicher späterer Forderungen gekürzt werden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Allfällige Verdienstentgangsforderungen.OGH 2 Ob 59/13k, 27.11.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 79/17g, 20.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 142/16w, 20.06.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §155; VersVG §156
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch wenn das Schmerzengeld in mehreren Teilbeträgen zugesprochen wird, darf am Ende nicht mehr herauskommen als bei einer Bemessung in einem Betrag. Dasselbe gilt, wenn neben einem Kapitalbetrag noch eine Rente zuerkannt wird.
Ja. Auch wenn Ihnen ein Gericht rechtskräftig eine Rente für entgangenes Einkommen zugesprochen hat, kann später geklagt werden, dass diese Rente wegen geänderter Verhältnisse erloschen ist. Die frühere Entscheidung steht einer solchen Anpassung nicht entgegen.