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Wie wird das Geld zwischen mir und der Sozialversicherung verteilt?

betrifft Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Versicherer
Ihre Ersatzforderungen und jene des Sozialversicherungsträgers, der Leistungen für Sie erbracht hat, stehen im gleichen Rang. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, werden beide im Verhältnis ihrer Forderungen befriedigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Ersatzforderungen des Verletzten sind mit solchen des Sozialversicherungsträgers als Legalzessionar gleichrangig zu behandeln und verhältnismäßig zu befriedigen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

VersVG §156 Abs3

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