In welchem Verhältnis stehen Versicherungsnehmer und Versicherter?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Versicherungsnehmer, Wohnungseigentümer
Weil der Versicherungsnehmer über die Ansprüche des Versicherten bestimmen kann, besteht zwischen beiden eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis. Er verwaltet die Ansprüche also für den Versicherten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers als eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin einer Gebäudeversicherung.OGH 1 Ob 3/24h, 08.04.2024
- Hier: Transportversicherung, siehe auch RS0080792.OGH 7 Ob 69/22f, 29.06.2022
- Hier: Bauwesenversicherung.OGH 7 Ob 111/21f, 15.09.2021
- Hier: Klage einer Versicherten auf Deckung hinsichtlich einer anderen Mitversicherung.OGH 7 Ob 220/20h, 26.05.2021
- Hier: Gebäudebündelversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser (unechte) Vertrag zugunsten Dritter entfaltet Schutz‑ und Sorgfaltspflichten zugunsten der Versicherten.OGH 7 Ob 96/16t, 28.09.2016
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kaskoversicherung, die vom Leasingnehmer zu Gunsten des Leasinggebers „vinkuliert“ wurde.OGH 7 Ob 132/12f, 26.09.2012
- Hier: Töchterausstattungsversicherung.OGH 7 Ob 290/06g, 31.01.2007
- Ersatz des Schadens, der durch (abrede-)treuwidrige Ausübung des Kündigungsrechtes durch den Versicherten (hier: die kreditwährende Bank, der das Kündigungsrecht eingeräumt wurde) dem Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers entstand.OGH 7 Ob 74/05s, 02.09.2005
- Der Versicherungsnehmer bei einer Versicherung „auf fremde Rechnung" ist Treuhänder des Versicherten und daher vertraglich verpflichtet, die erhaltene Versicherungsleistung (nach allfälligem Abzug eigener Spesen) dem Versicherten weiterzuleiten; andernfalls ist er vertragswidrig bereichert.OGH 7 Ob 151/05i, 11.07.2005
- Im Innenverhältnis ist der Versicherungsnehmer bei der Fremdversicherung aufgrund des gesetzlichen Treuhandverhältnisses auch zur Herausgabe kulanzweise erlangter Versicherungsleistungen an den Versicherten verpflichtet.OGH 7 Ob 147/03y, 05.08.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 21.
- OGH 1 Ob 3/24h, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 96/16t, 28.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §75; VersVG §76 Abs1; VersVG §179
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