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In welchem Verhältnis stehen Versicherungsnehmer und Versicherter?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Versicherungsnehmer, Wohnungseigentümer
Weil der Versicherungsnehmer über die Ansprüche des Versicherten bestimmen kann, besteht zwischen beiden eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis. Er verwaltet die Ansprüche also für den Versicherten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers als eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Genannte Normen

VersVG §75; VersVG §76 Abs1; VersVG §179

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