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Wer bestimmt über die Ansprüche aus einer Fremdversicherung?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherte, Wohnungseigentümer
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung liegt das formelle Verfügungsrecht beim Versicherungsnehmer. Die Forderung selbst steht inhaltlich dem Versicherten zu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Bei der Versicherung für fremde Rechnung hat der Versicherungsnehmer das formelle Verfügungsrecht über die sachlich dem Versicherten zustehenden Forderung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Genannte Normen

VersVG §75; VersVG §76 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Übergang der Ansprüche auf den Versicherer

Zahlt der Versicherer im Rahmen des versicherten Risikos an Sie, gehen Ihre Ersatzansprüche gegen den Schädiger auf ihn über. Dafür genügt die tatsächliche Zahlung; ob er zur Leistung überhaupt verpflichtet war, spielt keine Rolle.

günstig für Versicherer Übergang der Ansprüche auf den Versicherer

Ja. Für den Übergang der Ansprüche kommt es nicht darauf an, dass der Geschädigte befriedigt wurde, sondern dass der Versicherungsnehmer befriedigt wurde. In der Haftpflichtversicherung geschieht das durch die Deckung des Schadens des Dritten. Zahlt der Versicherer an den Verletzten, gehen daher die Ausgleichs- und Rückgriffsansprüche des Versicherungsnehmers auf ihn über.

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