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Muss meine Versicherung besonders fair mit mir umgehen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Im Versicherungsverhältnis gilt der Grundsatz von Treu und Glauben in besonderem Maß. Beide Seiten sind aufeinander angewiesen, weil jede der anderen in irgendeiner Hinsicht unterlegen ist; daraus können zusätzliche Leistungs- und Verhaltenspflichten entstehen. Der Versicherer muss zum Beispiel Anfragen fürsorglich behandeln und unwirksame Kündigungen ohne Verzug zurückweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (38 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Der Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht das Versicherungsverhältnis in besonderem Maß.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 38.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Aufklärungspflicht nach dem Schadensfall

Nach einem Schadensfall müssen Sie Ihre Versicherung über alle Umstände aufklären, die für die Prüfung des Falls und für die Höhe der Leistung nötig sind, und Belege vorlegen. Der Versicherer soll dadurch in die Lage kommen, Ihren Anspruch redlich zu prüfen und zu entscheiden.

günstig für Versicherer Zweck der Pflichten nach dem Schadensfall

Die Pflichten, die Sie nach einem Schadensfall treffen, sollen die Versicherung vor vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen schützen. Die Aussicht, sonst den Anspruch zu verlieren, soll Sie dazu bewegen, diese Verhaltensregeln ordnungsgemäß einzuhalten.

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