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Wer trägt die Lücke, wenn der Schädiger nicht alles zahlen muss?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Versicherungsnehmer, Versicherer, Schädiger
Das Vorrecht des Versicherungsnehmers soll Ihnen als Geschädigtem vorrangig den Ersatz Ihres Schadens sichern. Bleibt eine Lücke zwischen Ihrem Schaden und dem, was Sie vom Schädiger bekommen, trägt sie der Versicherer und nicht Sie. Er ist für seine Leistung mit der Prämie bezahlt worden und muss unabhängig davon zahlen, ob er selbst Rückgriff nehmen kann.

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Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers soll dem Geschädigten eine vorrangige Sicherung für den Ersatz seines Schadens verschaffen, sodaß nicht der Versicherungsnehmer die Lücke zwischen dem Schaden und dem Schadenersatzanspruch fühlen soll, sondern der Versicherer, der für seine Leistung in Gestalt der Prämie bezahlt worden ist und daher seine Entschädigung ohne Rücksicht darauf zu erbringen hat, ob und in welcher Höhe er einen Regreßanspruch gewinnt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

VersVG §67

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Forderungsübergang auf den Versicherer

Der Anspruch geht nur so weit auf die Versicherung über, wie sie geleistet hat und wie der Ersatzanspruch reicht. Die Versicherung erhält die Forderung so, wie sie ist, also samt allen Nachteilen, die ihr anhaften.

günstig für Schädiger Folgen einer verletzten Schadensminderungspflicht

Dann tragen Sie in der Regel jenen Teil des Schadens allein, um den er sich dadurch erhöht hat. Der gesamte Schaden wird also nicht nach Quoten geteilt. Anders ist es, wenn auch der Schädiger Einfluss auf die schadenserhöhende Maßnahme hatte; dann wird nach der Schwere der Gründe geteilt.

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