Darf ich mich entlasten, wenn ich absichtlich getäuscht habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit mit dem Vorsatz verletzt, die Beweislage nach dem Versicherungsfall zu Lasten des Versicherers zu manipulieren (sogenannter „dolus coloratus“), ist der Kausalitätsgegenbeweis ausgeschlossen und der Anspruch verwirkt.OGH 7 Ob 12/14m, 26.02.2014
- Der Versicherungsnehmer müsste nachweisen, dass es ihm bei der Obliegenheitsverletzung am Täuschungsvorsatz mangelt.OGH 7 Ob 256/08k, 11.02.2009
- Vorlage von Tachografenscheiben durch den Masseverwalter erst im Verfahren.OGH 7 Ob 157/08a, 22.10.2008
- Hier: Unrichtige Angaben hinsichtlich des Aufbewahrungsortes von Kfz-Reserveschlüsseln.OGH 7 Ob 14/03i, 28.04.2003
- Für die Annahme eines dolus coloratus würde schon genügen, wenn die Obliegenheitsverletzung in der Absicht erfolgt, die Versicherungsleistung schneller und problemloser zu erhalten beziehungsweise, wenn feststeht, dass der Versicherer in die Irre geführt werden soll.OGH 7 Ob 222/02a, 15.01.2003
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- Der sogenannte dolus coloratus muss zumindest in der Form des dolus eventualis vorliegen. Es sind daher Feststellungen darüber nötig, ob der Kläger die Möglichkeit erkannt hat, dass sein Verhalten die Leistungspflicht des Versicherers beeinträchtigen könnte und sich damit abgefunden hat.OGH 7 Ob 222/02a, 15.01.2003
- Täuschung liegt vor, wenn feststeht, dass damit der Versicherer in die Irre geführt werden sollte (7 Ob 102/01b).OGH 7 Ob 105/02w, 07.08.2002
- Wenn also der Versicherungsnehmer mit dem Vorsatz handelt, die Leistungspflicht des Versicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu beeinträchtigen, die erkennbar für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsam sind (7 Ob 102/01b, 7 Ob 74/00h).OGH 7 Ob 63/02v, 08.07.2002
- Ebenso, wenn Täuschungsvorsatz vorliegt. Ein Versicherungsnehmer, der eine Obliegenheit mit dem Vorsatz verletzt, die Beweislage nach dem Versicherungsfall zu Lasten des Versicherers zu manipulieren (sog "dolus coloratus"), hat daher seinen Anspruch verwirkt.OGH 7 Ob 74/00h, 29.05.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 42.
- OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 95/21b, 07.07.2022, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
VersVG idF BGBl 1994/509 §6 Abs3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn Sie eine Pflicht bewusst verletzt haben, dürfen Sie den Nachweis führen, dass sich das auf den Fall nicht ausgewirkt hat. Dieser Gegenbeweis steht Ihnen also nicht nur bei Fahrlässigkeit offen, sondern auch bei schlichtem Vorsatz.
Ja. Verletzen Sie eine Pflicht bewusst und gewollt, wird der Versicherer ohne weiteres leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt er dagegen zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch Grund und Umfang seiner Leistung beeinflusst hat.