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Darf ich mich entlasten, wenn ich absichtlich getäuscht habe?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer
Haben Sie Ihre Pflichten absichtlich verletzt und dabei geschädigt oder etwas verschleiert, ist der Nachweis, dass es folgenlos blieb, ausgeschlossen. Daran hat auch die Gesetzesänderung des Jahres 1994 nichts geändert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bestand Schädigungsabsicht oder Verschleierungsabsicht, ist bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Sinne des § 6 Abs 3 VersVG der Kausalitätsgegenbeweis auch in Hinblick auf § 6 Abs 3 2. Satz VersVG idF BGBl 1994/509 weiterhin ausgeschlossen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 42.

Genannte Normen

VersVG idF BGBl 1994/509 §6 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Gegenbeweis bei vorsätzlicher Pflichtverletzung

Auch wenn Sie eine Pflicht bewusst verletzt haben, dürfen Sie den Nachweis führen, dass sich das auf den Fall nicht ausgewirkt hat. Dieser Gegenbeweis steht Ihnen also nicht nur bei Fahrlässigkeit offen, sondern auch bei schlichtem Vorsatz.

günstig für Versicherungsnehmer Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen

Ja. Verletzen Sie eine Pflicht bewusst und gewollt, wird der Versicherer ohne weiteres leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt er dagegen zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch Grund und Umfang seiner Leistung beeinflusst hat.

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