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Habe ich Anspruch auf dieselbe Erhöhung wie meine Kollegen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Behandelt der Dienstgeber alle Bediensteten einer Gruppe gleich und nimmt einen Einzelnen ohne sachlichen Grund davon aus, verstößt das gegen die guten Sitten. Der Übergangene kann dann denselben erhöhten Lohn verlangen wie die anderen. Das gilt auch für Sondervereinbarungen im öffentlichen Dienst.

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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der "Gleichbehandlungsgrundsatz" kann auch bei Sondervereinbarungen nach § 36 VBG 1948 angewendet werden. Wenn die Republik Österreich aller Dienstnehmer gleicher Kategorie gleich behandelt, einen einzelnen aber ohne sachlichen Grund von dieser Behandlung ausnimmt und ein solches Verhalten gegen die guten Sitten verstößt, gibt dies dem einzelnen Dienstnehmer den Anspruch auf einen gleicherweise erhöhten Lohn wie bei den anderen Dienstnehmern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Sondervertrag und Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst

Erfüllen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für eine bestimmte Entlohnungsgruppe nicht und werden Sie deshalb mit einem Sondervertrag aufgenommen, darf dieser Vertrag so gestaltet werden, dass er Ihnen einen Anreiz gibt, die fehlenden Erfordernisse möglichst bald zu erfüllen. Darin liegt keine Verletzung der Gleichbehandlung.

günstig für Arbeitgeber Krankheit und höhere Entlohnungsgruppe

Nein. Die Krankheit allein begründet keinen Anspruch auf eine höhere Entlohnungsgruppe. Nur wenn Ihnen wegen der Krankheit tatsächlich eine höherwertige Verwendung zugewiesen wird, wirkt sich das auf die Einstufung aus. Die Rücksichtnahme auf Ihren Gesundheitszustand verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung.

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