Wann kann man mich als Ausfallsbürgen in Anspruch nehmen?
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Der Ausfallsbürge ist im Gesetz nicht näher geregelt. Wann Sie in Anspruch genommen werden können, hängt daher von Ihrer Vereinbarung ab: Die Beteiligten können den Fall der Uneinbringlichkeit enger oder weiter festlegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 12.08.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Der Begriff des Ausfallsbürgen (Schadlosbürgen) ist im Gesetz nicht definiert; dieser Bürgschaftsvertragstyp ist im ABGB auch nicht allgemein geregelt; die näheren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen hängen von der Vereinbarung ab, mit der die Parteien den Uneinbringlichkeitsfall enger oder weiter festlegen können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ausfallsbürge iSd § 14 Abs 2 AÜG.OGH 9 ObA 127/13m, 19.12.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 118/20v, 12.08.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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