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Reicht nach zwei Ermahnungen schon ein Versehen für die Kündigung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Dienstgeber
Wurden Sie bereits zweimal streng ermahnt, weil Sie Ihre Dienstpflichten verletzt haben, gilt auch ein weiterer Verstoß als grob. Das gilt selbst dann, wenn er nur auf Unachtsamkeit beruht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Im Zusammenhang mit zu zwei strengen Ermahnungen führenden Dienstpflichtverletzungen ist auch eine solche neuerliche, wenn auch auf Fahrlässigkeit beruhende Pflichtenverletzung gröblich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082268 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Verschulden bei gröblicher Dienstpflichtverletzung

Eine gröbliche Verletzung Ihrer Dienstpflichten setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Sie müssen den Kündigungstatbestand nicht gekannt und auch nicht gewusst haben, dass Ihr Verhalten mit Kündigung bedroht ist. Sie müssen aber wissen, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen.

günstig für Arbeitnehmer Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Für eine Entlassung muss Ihr Verhalten so schwer wiegen, dass eine Weiterbeschäftigung überhaupt unzumutbar wird. Für eine Kündigung ist das nicht nötig. Das Verhalten muss aber gröblich gegen die Dienstpflichten verstoßen und über bloß geringfügige Ordnungswidrigkeiten hinausgehen.

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