Kann der Kostenschlüssel im Haus wegen anderer Nutzung geändert werden?
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Gericht kann auf Antrag auch nur eines Miteigentümers den Aufteilungsschlüssel in allen Fällen des Vorliegens erheblicher Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit neu festsetzen, wobei diese Möglichkeit nicht im Sinn der früheren Rechtslage auf "Anlagen" eingeschränkt ist.OGH 5 Ob 213/98d, 09.02.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 56/15v, 25.01.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
WEG 1975 §19 Abs2 Z2; WEG idF 3.WÄG §19; WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.
Die Rücklage ist keinem bestimmten Zweck mehr fest gewidmet. Sie darf für alle Aufwendungen der Liegenschaft verwendet werden, die über die alltägliche Gebarung des Verwalters hinausgehen. Dazu zählt auch, größere Finanzierungslücken zu überbrücken, die durch zahlungsunfähige Miteigentümer entstehen.