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Was tun, wenn wir uns als Hälfteeigentümer nicht einigen?

betrifft Miteigentümer, Hälfteeigentümer, Ehegatten, Geschwister
Eine gemeinsame Selbstverwaltung setzt voraus, dass Sie sich über alle Verwaltungsschritte einigen. Kommt diese Einigung nicht zustande, bleibt nur, einen Verwalter bestellen zu lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 06.04.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die gemeinsame einverständliche Selbstverwaltung setzt die Einigung der beiden Hälfteeigentümer über alle Verwaltungshandlungen voraus. Wenn eine Einigung über die gemeinsame Selbstverwaltung nicht zustande kommt, bleibt als einziger Ausweg die Bestellung eines Verwalters.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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