Wie streng ist die Erhaltung des Hauses zu verstehen?
betrifft Wohnungseigentümer, Hausverwalter
Was zur ordnungsgemäßen Erhaltung eines Hauses gehört, ist nicht allzu streng zu verstehen. An diesen Begriff wird kein besonders strenger Maßstab angelegt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
An die Auslegung des Begriffes "ordnungsgemäße Erhaltung" ist kein allzu strenger Maßstab wie etwa nach dem MG anzulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Beurteilung, welcher Kostenaufwand den Rahmen der ordentlichen Verwaltung nicht überschreiten würde, ist kein allzu strenger Maßstab anzulegen.OGH 9 ObA 21/98y, 10.06.1998
- Die Ersetzung einer nicht mehr den Sicherheitserfordernissen entsprechenden Schaukelanlage aus Metall auf einem Spielplatz in einer Wohnhausanlage durch eine bloß etwas größere aus Holz, die noch zusätzlich mit einer Plastikrutsche und Leitern zum Besteigen ausgestattet ist, stellt eine Maßnahme ordentlicher Verwaltung dar.OGH 5 Ob 57/94, 28.06.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 176/25f, 18.12.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 61/19k, 31.07.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 28 · Ordentliche Verwaltung
Verwandte Fragen
Mietrecht · Ortsüblicher Standard bei der Erhaltung
Mietrecht · Erneuerung als Erhaltung im Wohnhaus
Mietrecht · Begriff des gemeinsamen Haushalts
Wohnungseigentum · Ordentliche und außerordentliche Verwaltung
Wohnungseigentum · Mangel als Voraussetzung der Erhaltung