Gilt ein Miteigentümer schon als Organisator des Wohnungseigentums?
günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Miteigentümer, Bauträger, Käufer
Ja. Schon wer Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann als Organisator des Wohnungseigentums gelten. Es genügt jede organisatorische oder verwaltende Mitwirkung an der Begründung von Wohnungseigentum, unabhängig davon, ob das Gebäude erst bezogen werden soll oder schon bewohnt ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Miteigentümerin einer Liegenschaft kann bereits als solche Wohnungseigentumsorganisatorin im Sinne des § 23 Abs 1 WEG (auch in der Fassung vor dem 3.WÄG) sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die bisherige Judikatur zum Begriff des Wohnungseigentumsorganisators bleibt auch nach dem WEG 2002 uneingeschränkt anwendbar.OGH 1 Ob 11/12t, 23.03.2012
- Der Eigentümer der Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet werden sollte, wurde immer (also schon in der Urfassung des § 23 Abs 1 WEG) als Wohnungseigentumsorganisator behandelt, zumindest dann, wenn er Schritte zur Wohnungseigentumsbegründung setzte oder billigte.OGH 5 Ob 269/00w, 07.11.2000
- § 23 Abs 1 WEG lässt jede organisatorische und administrative Abwicklung der Wohnungseigentumsbegründung bzw die Beteiligung daran für die rechtliche Qualifikation einer Person als Wohnungseigentumsorganisator genügen, und zwar unabhängig davon, ob das betreffende Gebäude erst bezogen werden soll oder schon bezogen ist.OGH 5 Ob 269/00w, 07.11.2000
- Der Miteigentümer einer Liegenschaft kann bereits als solcher Wohnungseigentumsorganisator im Sinn des § 23 Abs 1 WEG sein.OGH 5 Ob 412/97t, 10.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 6 Ob 171/19v, 25.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 171/17h, 23.10.2017
- OGH 5 Ob 100/16s, 11.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 2 · Begriffsbestimmungen
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Bewerber und Organisator im Wohnungseigentum
Wohnungseigentum · Übergang der Bauträgerpflichten
Wohnungseigentum · Entstehen der Eigentümergemeinschaft
Wohnungseigentum · Altmietvertrag und Wohnungseigentum
Wohnungseigentum · Begründung von Wohnungseigentum