Welche Nachteile machen den Umbau eines Miteigentümers unzulässig?
günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauwerber
Das Gesetz zählt die Gründe, die eine Änderung unzulässig machen, nur beispielhaft auf; es kommt nicht darauf an, welcher Teil der Liegenschaft nachteilig betroffen ist. Solange die Änderung noch nicht ausgeführt ist, zählen die typischerweise damit verbundenen Beeinträchtigungen. Ist sie bereits umgesetzt, sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Die Bestimmung des § 13 Abs 2 Z 1 WEG 1975 zählt demonstrativ Kriterien auf, die eine Änderung unzulässig machen, gleichgültig, welche Teile der Liegenschaft davon nachteilig betroffen werden.
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Widmungsänderung eines „Geschäftslokals" als gastgewerbliches Vereinslokal bei bereits im Haus bestehendem Gastgewerbebetrieb.OGH 5 Ob 81/08k, 26.08.2008
- Sowohl im Fall der Aufnahme eines Gaststättenbetriebs, wenn bisher kein solcher Betrieb im Wohnungseigentumshaus situiert war, als auch im Fall der Errichtung eines zweiten solchen Betriebs bei Vorhandensein bereits eines gastgewerblichen Betriebs kommt es auf das Ausmaß der Beeinträchtigung an. Die rechtliche Annahme, ein zweiter gastgewerblicher Betrieb sei jedenfalls - unbeschadet tatsächlicher oder zu befürchtender Beeinträchtigungen der übrigen Wohnungseigentümer - nicht genehmigungsfähig, ist nicht durch höchstgerichtliche Rechtsprechung gedeckt.OGH 5 Ob 81/08k, 26.08.2008
- Auf die mit einem Gastbetrieb erfahrungsgemäß verbundenen und daher zu erwartenden Begleiterscheinungen und Beeinträchtigungen der übrigen Miteigentümer kommt es nur dann an, wenn die Änderungen noch nicht durchgeführt und der Betrieb noch nicht aufgenommen ist. Wenn der Betrieb schon genehmigt und aufgenommen wurde, sind die konkreten Gegebenheiten, die bereits abschließend beurteilt werden können, maßgeblich.OGH 5 Ob 81/08k, 26.08.2008
- Hier: § 16 Abs 2 WEG 2002.OGH 5 Ob 122/05k, 12.07.2005
- Dem Richter wird damit ein weiter Wertungsspielraum überlassen.OGH 5 Ob 241/97w, 10.02.1998
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verengung des Stiegenhauses oder Geschoßganges durch eine nach außen aufschlagende zusätzliche zweite Wohnungseingangstür.OGH 5 Ob 82/95, 07.06.1995
- Die Maßstäbe und Zielsetzungen des Gewerberechts und des Baurechts sind nicht identisch mit jenen des Wohnungseigentumsrechts (hier: Umwandlung eines Auslieferungslagers für Molkereiprodukte in einen Selbstbedienungs-Verbrauchermarkt für Waren aller Art).OGH 5 Ob 73/87, 26.04.1988
- Hier: Versetzung des Einganges ins Geschäftslokal von Straße in Hausflur.OGH 5 Ob 136/86, 16.09.1986
- Bei der Prüfung der Zulässigkeit dieser Änderungen kommt es in Fällen von Änderungen (Widmungsänderungen), die erst nach Erteilung behördlicher Bewilligungen durchgeführt werden dürfen, denen zuzustimmen die übrigen Miteigentümer gerichtlich verhalten werden sollen, nicht auf die bereits tatsächlich eingetretenen Beeinträchtigungen der übrigen Miteigentümer, sondern auf die mit der angestrebten Änderung (Widmungsänderung) erfahrungsgemäß typischerweise verbundenen Beeinträchtigungen der übrigen Miteigentümer an.OGH 5 Ob 114/85, 28.01.1986
- Hier: Anbringung eines Arztschildes an Balkonbrüstung.OGH 5 Ob 63/82, 18.10.1983
- Hier: Umgestaltung eines Dachbodenraumes in eine Wohnung.OGH 5 Ob 14/83, 03.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083297 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 5 Ob 173/19f, 18.12.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
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