Muss das Gericht verbotene Zahlungen der Firma selbst aufgreifen?
betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Gläubiger, Prozessparteien
Das Gericht greift die Ungültigkeit einer solchen Vereinbarung nur dann von sich aus auf, wenn es Anzeichen dafür gibt. Solche Anzeichen liegen vor, wenn die Leistung an den Gesellschafter keine Gewinnausschüttung ist und ihr auch keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Die absolute Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 82 Abs 1 GmbHG ist nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn Anzeichen bestehen, dass von der Gesellschaft erbrachte Leistungen für den Gesellschafter nicht Gewinnverwendung sind und ihnen auch keine gleichwertige Gegenleistung des Gesellschafters gegenübersteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über ein unentgeltliches Wohnrecht – kein Wahlrecht des Gesellschafters, allenfalls auch gegen den Willen der Gesellschaft auf einen angemessenen Preis „aufzuzahlen“ und damit das Geschäft zu retten.OGH 6 Ob 195/18x, 20.12.2018
- Hier: Nichtige Pfandbestellung wird durch errichtende Umwandlung nicht saniert.OGH 3 Ob 167/16d, 13.12.2016
- Ein Verstoß gegen § 82 GmbHG zieht absolute, von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich.OGH 6 Ob 14/14y, 15.12.2014
- Ob ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr zu Teil- oder Gesamtnichtigkeit führt, ob also der Vertrag zur Gänze wegfällt oder der Mietvertrag selbst wirksam bleibt und lediglich das Entgelt entsprechend zu reduzieren ist, richtet sich nach dem hypothetischen Parteiwillen.OGH 6 Ob 110/12p, 13.09.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 17.
- OGH 6 Ob 233/24v, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 18/19h, 25.03.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 195/18x, 20.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 61/16t, 11.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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