OGH 2 Ob 130/17g
Worum es ging: Wann ist mein Anerkenntnis wirklich bindend?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ob mit einer Erklärung eine Schuld verbindlich anerkannt wurde, hängt vom Willen der Beteiligten im Einzelfall ab. Maßgeblich sind vor allem der verfolgte Zweck, die Interessen beider Seiten und was im Geschäftsverkehr üblicherweise darunter verstanden wird.
Der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Unterhalts entfällt für die Dauer einer neuen Lebensgemeinschaft insoweit, als Sie daraus Vorteile beziehen, die dem früher tatsächlich geleisteten Unterhalt entsprechen. Ein eigener Verdienst aus Arbeit wird dagegen nicht angerechnet.
Nein. Vermieten Sie ein Zimmer, das nach dem Tod des Angehörigen nicht mehr für die Familie gebraucht wird, mindern diese Einnahmen Ihren Anspruch nicht. Sie müssen sich diesen Vorteil also nicht abziehen lassen.
Laufende Einnahmen aus dem geerbten Vermögen mindern Ihren Anspruch, soweit sie schon bisher dem Unterhalt der Familie gedient haben. Das Vermögen selbst müssen Sie sich dagegen nicht anrechnen lassen. Wer die Anrechnung will, muss die Erträgnisse genau behaupten.
Angerechnet werden nur die materiellen Vorteile aus der neuen Lebensgemeinschaft, und nur bis zur Höhe des Unterhalts, den Ihr verstorbener Ehepartner tatsächlich geleistet hat. Diese Vorteile werden nicht wie eigener Arbeitsverdienst behandelt, der anrechnungsfrei bleibt.
Nein, soweit Sie aus der neuen Lebensgemeinschaft Vorteile beziehen, die dem früheren Unterhalt entsprechen. In diesem Umfang besteht kein ersatzfähiger Schaden mehr. Damit fehlt auch die Grundlage dafür, dass der Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergeht.
Wenn Sie eine Forderung anerkennen, kommt es darauf an, was Sie damit ausdrücken wollten: eine bloße Bestätigung, die Sie später noch widerlegen können, oder eine endgültige Bindung, die höchstens noch anfechtbar ist. Was gemeint war, wird im Einzelfall aus dem Zweck, der Interessenlage beider Seiten und der üblichen Auffassung ermittelt.
Hat das Berufungsgericht Ihre rechtlichen Einwände als nicht ordentlich ausgeführt angesehen und deshalb nicht behandelt, müssen Sie das in der Revision als Mangel bekämpfen. Tun Sie das nicht, darf der Oberste Gerichtshof die Sache inhaltlich nicht mehr prüfen.
Nein. Wurde Ihr Ehemann getötet und erzielen Sie einen Vermögensvorteil, weil Sie das durch seinen Tod erworbene Vermögen verkaufen, müssen Sie sich diesen Gewinn nicht anrechnen lassen.
Nein. Ein echtes Anerkenntnis ist ein eigenes Rechtsgeschäft über die Schuld. Wer es abgegeben hat, kann es nicht einseitig widerrufen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Wels, 12.12.2016, 6 Cg 66/16m-15
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 06.04.2017, 6 R 31/17x-19
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1327 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.06.2018
Geschäftszahl
2Ob130/17g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin Hon.-Prof. Dr. Lovrek als Vorsitzende, die Hofräte Dr. Veith und Dr. Musger, die Hofrätin Dr. E. Solè sowie den Hofrat Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wien 20, Adalbert-Stifter-Straße 65, vertreten durch Dr. Christian Slana und Dr. Thomas Loidl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 2, Praterstraße 3, vertreten durch LANSKY, GANZGER + partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 21.709,39 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 6. April 2017, GZ 6 R 31/17x-19, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichts Wels vom 12. Dezember 2016, GZ 6 Cg 66/16m-15, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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