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Muss ich mein Vermögen verkaufen, bevor ich Unterhalt bekomme?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Bringt Ihr Vermögen keinen Ertrag, bleibt es beim Unterhalt außer Betracht, denn wer den Haushalt führt, muss den Vermögensstamm nicht angreifen. Anders ist es nur, wenn die Ehegatten vereinbart hatten, einen Vermögensteil zu verkaufen und den Erlös für den Unterhalt zu verwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 30.11.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Ertragloses Vermögen des unterhaltsberechtigten Ehepartners ist ohne Bedeutung, weil der Haushaltsführer seinen Vermögensstamm nicht anzugreifen braucht, außer die Ehegatten hatten vereinbart, einen Vermögensteil zu veräußern und den Erlös für den Unterhalt zu verwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Anspannung auf Mieteinnahmen beim Unterhalt

Nein. Wenn Sie den angemessenen Unterhalt aus Ihrem Einkommen decken können, müssen Sie Ihre Liegenschaft nicht vermieten oder verpachten. Eine solche Anspannung ist von Gesetzes wegen nicht geboten.

günstig für Unterhaltspflichtiger Eigene Vermögenserträge beim Ehegattenunterhalt

Wenn Sie Unterhalt von Ihrem Ehepartner bekommen, werden auch Ihre eigenen Erträge aus Ihrem Vermögen berücksichtigt. Das gilt vor allem dann, wenn diese Erträge schon bisher für den gemeinsamen Lebensunterhalt verwendet wurden. Sie fließen in die Berechnung des Unterhalts ein.

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