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Verliere ich meinen Anspruch, wenn die Leistung ruht?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Pensionisten, Leistungsbezieher
Ruhensregeln sollen verhindern, dass eine Leistung ausgezahlt wird, obwohl der Bedarf danach vorübergehend weggefallen ist, etwa weil Sie eine gleichartige andere Leistung beziehen. Ihr Anspruch bleibt dabei bestehen. Nur die Auszahlung wird ausgesetzt, solange der Grund für das Ruhen andauert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 04.06.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Ziel der meisten Ruhensbestimmungen besteht darin, Leistungen dann nicht zu gewähren, wenn ein Sicherungsbedürfnis vorübergehend weggefallen ist. Der Grund für diesen Wegfall des Sicherungsbedürfnisses kann im Bezug einer anderen funktionsgleichen Leistung oder in der Lösung von der österreichischen Versichertengemeinschaft liegen. Den Zielsetzungen entsprechend bleibt trotz Ruhensbestimmungen der Anspruch auf die ruhenden Leistungen gewahrt, es wird lediglich die Leistungspflicht des Versicherungsträgers sistiert, solange der Ruhensgrund andauert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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