Wie beweise ich, dass meine Verletzung vom Arbeitsunfall stammt?
günstig für Versicherter betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Versicherungsträger, Arbeitgeber
In Verfahren über Ansprüche aus Arbeitsunfällen wird der Anscheinsbeweis in abgeschwächter Form angewendet. Auch wenn andere Ursachen denkbar sind, genügt es, dass Ihre Schädigung eine typische Folge eines Ereignisses ist, das mit Ihrer Beschäftigung örtlich, zeitlich und ursächlich zusammenhing. Dann liegt ein Arbeitsunfall vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Im Verfahren über einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch aus Arbeitsunfällen sind die Regeln des Anscheinsbeweises modifiziert anzuwenden. Auch dann, wenn noch andere Ursachen in Betracht kommen, muss nur feststehen, dass die Körperschädigung eine typische Folge eines als Unfall zu wertenden Ereignisses ist, das im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung stand (§ 175 Abs 1 ASVG) und daher ein Arbeitsunfall war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In Verfahren über einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch aus Dienstunfällen oder Berufskrankheiten sind die Regeln des Anscheinsbeweises (modifiziert) anzuwenden, wenn feststeht, dass die Schädigung eine typische Folge eines als Unfall zu wertenden Ereignisses ist, das im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung stand.OGH 10 ObS 51/24h, 04.06.2024
- Hier: Anspruch auf Unfallrente gemäß § 79 StVG.OGH 10 ObS 62/16i, 07.06.2016
- Hier: Gefäßverschluss nach Stolpern beim Stiegensteigen.OGH 10 ObS 82/13a, 25.06.2013
- Der Anscheinsbeweis ist unzulässig, wenn der Gesundheitsschaden keine typische Folge des Unfallereignisses war.OGH 10 ObS 82/13a, 25.06.2013
- Der Anscheinsbeweis ist nicht zuzulassen, wenn ein Herzinfarkt nicht typische Folge von Verrichtungen ist, die der Versicherte unmittelbar vor seinem Herzinfarkt ausführte.OGH 10 ObS 123/12d, 28.05.2013
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- Der Anscheinsbeweis ist aber dann nicht zuzulassen, wenn nicht einmal feststeht, dass vor dem Unfall eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung durchgeführt worden ist.OGH 10 ObS 125/04m, 14.09.2004
- Einen Grundsatz, dass im Zweifel zu Gunsten des Versicherten zu entscheiden ist, gibt es nicht.OGH 10 ObS 67/02d, 28.05.2002
- Ebenso im Verfahren über einen Anspruch aus Berufskrankheiten.OGH 10 ObS 398/01d, 12.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 27.
- OGH 10 ObS 42/25m, 24.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 51/24h, 04.06.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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