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Wie beweise ich, dass meine Verletzung vom Arbeitsunfall stammt?

günstig für Versicherter betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Versicherungsträger, Arbeitgeber
In Verfahren über Ansprüche aus Arbeitsunfällen wird der Anscheinsbeweis in abgeschwächter Form angewendet. Auch wenn andere Ursachen denkbar sind, genügt es, dass Ihre Schädigung eine typische Folge eines Ereignisses ist, das mit Ihrer Beschäftigung örtlich, zeitlich und ursächlich zusammenhing. Dann liegt ein Arbeitsunfall vor.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Im Verfahren über einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch aus Arbeitsunfällen sind die Regeln des Anscheinsbeweises modifiziert anzuwenden. Auch dann, wenn noch andere Ursachen in Betracht kommen, muss nur feststehen, dass die Körperschädigung eine typische Folge eines als Unfall zu wertenden Ereignisses ist, das im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung stand (§ 175 Abs 1 ASVG) und daher ein Arbeitsunfall war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Im Gesetz

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