Darf mein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge später vom Lohn abziehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bestimmung des § 60 Abs 1 ASVG steht nicht der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs des Arbeitgebers entgegen, der in der treuwidrigen Vereitelung des Abzugsrechts durch den Arbeitnehmer wurzelt.OGH 8 ObA 66/19t, 24.04.2020
- Das Abzugsrecht geht auch dann verloren, wenn der Arbeitgeber aus seinem Verschulden nicht nur mit der Beitragszahlung, sondern mit der gesamten Entgeltzahlung in Verzug gerät.OGH 9 ObA 166/89, 12.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 ObA 54/20d, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 66/19t, 24.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zahlt Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer nach, für die er haftet, zahlt er damit Ihre Schuld. Er tritt in die Stellung des Finanzamts ein und darf den Betrag von Ihnen zurückfordern. Dieser Anspruch entsteht erst mit der tatsächlichen Zahlung.
Ja. Schuldner der Lohnsteuer sind Sie selbst; Ihr Arbeitgeber behält sie nur ein und führt sie an das Finanzamt ab. Zahlt er eine solche Steuer für Sie, tritt er in die Rechte des Finanzamts ein und kann den Betrag von Ihnen zurückverlangen.