Kommt es auf mein Verhalten oder das des Schädigers an?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Bergung des privaten Kraftfahrzeuges nach einem Unfall, der am Weg zur Arbeit passierte, und die Überwachung der Bergungsarbeiten stellen eigenwirtschaftliche Tätigkeiten dar.OGH 10 ObS 86/88, 31.05.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 185/21a, 14.12.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.
Wird geprüft, ob jemand einen Arbeitsunfall grob fahrlässig verursacht hat, darf auch das Verhalten des verunglückten Versicherten mitberücksichtigt werden. Das Gesetz schließt das nicht aus.