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Ist es ein Unfall, wenn ich selbst etwas gemacht habe?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Sportler
Auch eigenes Verhalten kann zu einem Unfall beitragen oder ihn sogar herbeiführen. Ein gewolltes und gesteuertes Verhalten allein ist zwar kein Unfall. Ein Unfall liegt aber vor, wenn Sie einen Vorgang bewusst begonnen und beherrscht haben, er sich dann aber durch einen unerwarteten Ablauf Ihrer Beherrschung entzogen und Sie geschädigt hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Dass eigenes Verhalten zum Unfall beitragen, ihn sogar herbeiführen kann, ist in der Unfallversicherung nicht zweifelhaft. Dabei wird zwar ein gewolltes und gesteuertes Verhalten des Versicherungsnehmers nicht als Unfallereignis angesehen werden können, ein Unfall liegt dagegen aber bei einem Vorgang vor, der vom Versicherten bewusst und gewollt begonnen und beherrscht wurde, sich dieser Beherrschung aber durch einen unerwarteten Ablauf entzogen und nunmehr schädigend auf den Versicherten eingewirkt hat. (Hier: Stolpern bei einem Sprint beim Tennis).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082008 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Genannte Normen

AUVB 1965 Art2 Z1; Basler AUVB 1989 Art6 Z2; AUVB 1996 Art6 Z2; VersVG §179

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Unfallbegriff und Einwirkung von außen

Ein Unfall ist nur ein Ereignis, das unmittelbar von außen und plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkt. Fehlt eine solche Einwirkung, liegt kein Unfall in diesem Sinn vor.

günstig für Versicherer Plötzlichkeit des Unfallereignisses

Plötzlich ist ein Ereignis nur dann, wenn es unerwartet kommt und Sie ihm nicht mehr entgehen können. Bei normalem Ablauf dürfen Sie sich den Folgen im Augenblick der Einwirkung also nicht mehr entziehen können.

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