Können mich zwei andere durch ihren Vertrag verpflichten?
günstig für Dritter betrifft Konsumenten, Unternehmer, Gesellschafter, Dritte
Nein. Ein Vertrag zu Lasten eines Dritten ist diesem gegenüber jedenfalls unwirksam. Zwei Personen können also nicht wirksam vereinbaren, dass Sie etwas leisten müssen, ohne dass Sie daran mitwirken. Nach der späteren Rechtsprechung gilt das auch für Vereinbarungen über die Zuständigkeit eines Gerichts.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Verträge zu Lasten Dritter sind jedenfalls dem Dritten gegenüber unwirksam.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Direktverrechnungsvereinbarung zwischen Flugrettungsdiensten und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022
- Vereinbarungen zu Lasten Dritter über die gerichtliche Zuständigkeit sind als Verträge zu Lasten Dritter auch im (internationalen) Kompetenzrecht ohne ihre Mitwirkung ausgeschlossen (hier: zu einer Gerichtsstandsklausel in der Satzung einer Aktiengesellschaft).OGH 6 Ob 18/17s, 07.07.2017
- Hier: Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann von den übrigen Gesellschaftern nicht ohne seine Zustimmung zur Kostentragung für eine Sonderprüfung unabhängig von deren Ausgang verpflichtet werden.OGH 6 Ob 213/16s, 29.11.2016
- Beruht die urteilsmäßige Zahlungsverpflichtung der beklagten Partei ausschließlich auf einem von dieser erklärten Anerkenntnis, entfaltet diese für einen allfälligen Regressprozess keine den Nebenintervenienten belastende Bindungswirkung.OGH 1 Ob 143/15h, 27.08.2015
- Auch wenn der Werkbesteller gegenüber seinem Mieter einen Anspruch auf Mietzinsminderung wegen einer behaupteten Mangelhaftigkeit des Mietgegenstands/Werks anerkannt hat, ist bei der Geltendmachung eines Regressanspruchs des Werkbestellers gegen den Werkunternehmer dennoch die Berechtigung des Anspruchs auf Mietzinsminderung zu prüfen (soweit sich aus der vertraglichen Gestaltung im Einzelfall nichts anderes ergibt).OGH 4 Ob 137/11t, 20.12.2011
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Ein Vertrag zu Lasten Dritter ist grundsätzlich als dem Wesen der Privatautonomie widersprechend unmöglich und verpflichtet den Dritten nicht.OGH 4 Ob 2132/96z, 12.08.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Geschäft ohne Vollmacht
Schadenersatz · Vermögensschutz Dritter aus einem Vertrag
Vertragsrecht · Scheingeschäft und Rechte Dritter
Vertragsrecht · Handeln ohne Vollmacht
Vertragsrecht · Schutzwirkung eines Vertrages für Dritte