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Kann die Sozialversicherung nach einem Arbeitsunfall Geld zurückfordern?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger, Versicherung
Ansprüche gegen den Arbeitgeber, die bei einem Fahrzeugunfall trotz des Haftungsschutzes bestehen, gehen auf den Sozialversicherungsträger über. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht nach dem Kraftfahrzeughaftungsrecht, sondern nach den allgemeinen bürgerlichen Regeln haftet. Voraussetzung ist, dass eine Versicherung leisten muss.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.07.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ansprüche nach § 333 Abs 3 ASVG gehen gemäß § 332 Abs 1 ASVG auf den Sozialversicherungsträger über. § 332 Abs 3 ASVG steht dem nicht entgegen. § 333 Abs 3 ASVG erfasst auch Fälle, in denen der Arbeitgeber zwar nicht nach dem EKHG, aber nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts haftet, soweit der Versicherer leistungspflichtig ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084425 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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