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Kann die Sozialversicherung auch ohne meinen Anspruch Rückgriff nehmen?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger
Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers steht diesem aus eigenem Recht zu. Er wird nicht erst von der verletzten Person auf ihn übertragen. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die verletzte Person selbst einen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.07.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers nach § 334 ASVG ist originärer Natur. Er steht dem Sozialversicherungsträger kraft eigenen Rechtes zu und geht nicht wie der Anspruch nach § 332 ASVG erst im Wege der Legalzession auf ihn über. Er ist daher unabhängig davon, ob dem Verletzten ein privatrechtlicher Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger zusteht oder nicht (vgl ZVR 1958/254; SZ 31/2).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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