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Wann darf der Betriebsrat für die Belegschaft auf Feststellung klagen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Für eine solche Klage braucht es ein rechtliches Interesse. Das Rechtsverhältnis muss unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers wirken, es muss ein unmittelbarer Anlass zur Klage bestehen, und die Klage muss geeignet sein, die Beeinträchtigung zu verhindern oder zu beenden. Ein bloß wirtschaftliches oder ideelles Interesse genügt nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Auch im Sinne des § 54 ASGG setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses voraus, dass das gegenständliche Rechtsverhältnis eine unmittelbare rechtliche (nicht bloß wirtschaftliche oder ideelle) Wirkung auf die Rechtsstellung des Klägers ausübt, dass ferner ein unmittelbarer Anlass zur Klageführung gegeben ist, dass sich das rechtliche Interesse unmittelbar aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergibt und tatsächlich geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den Gegner zu verhindern oder zu beenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085548 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

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