Wann darf der Betriebsrat für die Belegschaft auf Feststellung klagen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Für eine solche Klage braucht es ein rechtliches Interesse. Das Rechtsverhältnis muss unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers wirken, es muss ein unmittelbarer Anlass zur Klage bestehen, und die Klage muss geeignet sein, die Beeinträchtigung zu verhindern oder zu beenden. Ein bloß wirtschaftliches oder ideelles Interesse genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Auch im Sinne des § 54 ASGG setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses voraus, dass das gegenständliche Rechtsverhältnis eine unmittelbare rechtliche (nicht bloß wirtschaftliche oder ideelle) Wirkung auf die Rechtsstellung des Klägers ausübt, dass ferner ein unmittelbarer Anlass zur Klageführung gegeben ist, dass sich das rechtliche Interesse unmittelbar aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergibt und tatsächlich geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den Gegner zu verhindern oder zu beenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einstufung nach Dienstordnung.OGH 9 ObA 89/20h, 21.10.2020
- Einer im Rahmen einer Zeugenaussage im Verfahren gemäß § 54 Abs 1 ASGG abgegebenen Erklärung des betroffenen Arbeitnehmers, er sei an diesem vom Betriebsrat eingeleiteten Verfahren nicht interessiert, kommt keine Bedeutung für die Beurteilung des rechtlichen Interesses gemäß § 228 ZPO zu.OGH 8 ObA 31/09f, 19.11.2009
- Voraussetzung ist daher eine tatsächliche Gefährdung der Rechtssphäre der betroffenen Arbeitnehmer, die schon darin gelegen ist, dass die beklagte Partei den Anspruch verneint.OGH 8 ObA 31/09f, 19.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085548 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 9 ObA 22/23k, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 41/22b, 30.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 75/20t, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 89/20h, 21.10.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
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