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Klärt das Gericht auch eine ganz allgemeine Rechtsfrage?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Im Arbeitsrecht gibt es ein besonderes Verfahren, mit dem Rechte geklärt werden können, die mehrere Beschäftigte betreffen. Es dient der Vorbeugung und der Ersparnis späterer Prozesse. Rein theoretische Fragen ohne praktische Bedeutung werden darin nicht beantwortet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 18.03.2024 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Feststellungsanträge zur Klärung abstrakter Rechtsfragen, welchen bloß eine theoretische Bedeutung zukommt, erfüllen die Voraussetzungen eines rechtlichen Interesses im Rahmen eines Feststellungsantrages nach § 54 Abs 2 ASGG nicht, weil abstrakte Rechtsfragen grundsätzlich nicht feststellungsfähig sind. Der Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG dient nämlich der Prävention und der Prozessökonomie. Insofern unterscheidet sich das besondere Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 2 ASGG von einer reinen Gutachtertätigkeit im Sinne des § 27 ArbGG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109383 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 26.

Im Gesetz

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