Wann kann im Arbeitsrecht eine Feststellung begehrt werden?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Gegenstand des besonderen Feststellungsverfahrens ist eine Klage darauf, festzustellen, ob ein Recht oder ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht. Voraussetzung ist ein rechtliches Interesse daran, dass diese Frage bald durch eine gerichtliche Entscheidung geklärt wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Gegenstand der besonderen Feststellungsklage gemäß § 54 Abs 1 ASGG ist eine auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen gerichtete Klage im Sinne des § 228 ZPO. Voraussetzung des Feststellungsanspruches ist daher, dass der Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines (näher bezeichneten) Rechts oder Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einstufung nach Dienstordnung.OGH 9 ObA 89/20h, 21.10.2020
- Hier: Antrag auf Feststellung der Verbandsempfehlungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs als Kollektivvertrag.OGH 9 ObA 130/12a, 21.02.2013
- Hier: Klagebegehren, näher bezeichnete gesetzliche Novellierungen des Pensionsrechtes seien insgesamt für sämtliche ÖBB-Bedienstete unanwendbar, weil sie verfassungswidrig seien.OGH 8 ObA 18/07s, 11.10.2007
- Auch für das Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG ist zu fordern, dass ein in Zukunft entstehender Pensionsanspruch nur dann als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zu beurteilen ist, wenn eine Konkretisierung jener Sachverhaltselemente vorgenommen wird, die Grund und Höhe des behaupteten Anspruchs beurteilen lassen.OGH 8 ObA 18/07s, 11.10.2007
- Feststellungsfähigkeit der Anwartschaften auf Betriebspension auf Grund der Nachwirkungen einer gekündigten Betriebsvereinbarung über Betriebspension.OGH 8 ObA 137/02h, 13.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 11.
- OGH 9 ObA 17/25b, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 22/23k, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 80/21d, 29.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 75/20t, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 89/20h, 21.10.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 3/16y, 25.10.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Rechtliches Interesse an einer Feststellungsklage
Verfahrensrecht · Rechtsverhältnis bei der Feststellungsklage
Arbeitsrecht · Feststellungsantrag über theoretische Rechtsfragen
Arbeitsrecht · Feststellungsverfahren für mehrere Arbeitnehmer
Verfahrensrecht · Grenzen des arbeitsrechtlichen Feststellungsverfahrens