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Gilt die Besetzung des Gerichts auch für mein Rechtsmittel?

betrifft Kläger, Beklagte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Der Ausspruch darüber, in welcher Besetzung das Gericht verhandelt und entscheidet, wirkt auch für ein späteres Rechtsmittelverfahren. Er bestimmt zugleich, nach welchen Regeln sich richtet, ob Ihr Rechtsmittel zulässig ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 16.01.2024 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Der Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Er bestimmt auch die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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