Muss ich das Geld nach der Wandlung binnen der Gewährleistungsfrist fordern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 Ob 60/23y, 19.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1435
- ABGB § 1478
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.
Das müssen Sie als Käufer beweisen. Haben Sie die Rückstellung der Sache schuldhaft unmöglich gemacht, kann der Anspruch auf Rückabwicklung entfallen. Sie tragen die Beweislast dafür, dass Sie die Unmöglichkeit der Rückgabe nicht verschuldet haben. Nach neuerer Rechtsprechung bleibt der Anspruch aber bestehen und der Wert der Sache wird nur angerechnet.