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Gilt das Angestelltengesetz auch für Gemeindebedienstete?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Gemeindebedienstete, Landesbedienstete, Arbeitgeber
Für Landes- und Gemeindebedienstete, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ein Landesgesetz geregelt ist, gilt das Angestelltengesetz als allgemeines Arbeitsvertragsrecht. Daran hat auch die Verfassungsänderung von 1999 nichts geändert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Das Angestelltengesetz hat – als „allgemeines“ Arbeitsvertragsrecht – auch nach dem In-Kraft-Treten der B-VG-Novelle 1999 für jene Landes- und Gemeindebediensteten Geltung, deren Arbeitsverhältnisse noch nicht durch eine landesgesetzliche Regelung erfasst sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Personalvertretung bei ausgegliederten Betrieben

Regelt das Land die Personalvertretung für Gemeindebedienstete, die einem ausgegliederten Betrieb zugewiesen sind, dann gelten für diese Beschäftigten nicht zusätzlich die Betriebsratsregeln des Arbeitsverfassungsgesetzes. Es bleibt bei der landesgesetzlichen Personalvertretung.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsschutz von Vertragsbediensteten

Nein. Untersteht Ihr Dienstverhältnis aufgrund einer Vereinbarung dem Kündigungsschutz des Vertragsbedienstetengesetzes, ist der allgemeine Kündigungsschutz daneben überflüssig. Dass der Dienstgeber nur aus wichtigen Gründen kündigen darf, ist der Ausgleich für die Anfechtungsrechte, die sonst der Belegschaftsvertretung zustehen.

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