Zählen ersetzte Reisekosten zum Einkommen für den Unterhalt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Erschwerniszulagen sind nach überwiegender Rechtsprechung zur Gänze in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen (siehe nur EFSlg 92.108 uva). Dass deren Einbeziehung auf Grund bestimmter Umstände nur zur Hälfte geboten gewesen wäre (vgl EFSlg 92.109), muss der Unterhaltspflichtige behaupten und beweisen.OGH 1 Ob 203/05t, 22.11.2005
- Aufwands- und Reisekostenentschädigungen sind im Zweifel zur Hälfte in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, es sei denn der Unterhaltspflichtige weist nach, dass sie zu mehr als der Hälfte der Abdeckung berufsbedingten Mehraufwands dienen.OGH 1 Ob 203/05t, 22.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 Ob 72/25h, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 146/24k, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob Diäten in die Grundlage für den Unterhalt einfließen, ist eine Rechtsfrage und keine Frage des Einzelfalls. Weist der Unterhaltspflichtige einen tatsächlichen Mehraufwand nicht nach, sind die Diäten zur Hälfte einzurechnen.
Einkünfte, die einen bestimmten Mehraufwand abgelten sollen, bleiben bei der Unterhaltsberechnung außer Betracht. Was davon aber für diesen Zweck nicht gebraucht wird, steht Ihnen wie Einkommen zur Verfügung und wird auch so behandelt.