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Zählen Auslandszulagen zum Einkommen für den Unterhalt?

günstig für Kind betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, getrennte Eltern
Nur zum Teil. Soweit eine Zulage bloß die tatsächlichen Mehrkosten des Auslandsaufenthalts abdeckt, bleibt sie außer Betracht; was darüber hinausgeht, ist versteckter Gehalt und zählt zum Einkommen. Leistungen, die dem Unterhaltspflichtigen gar nicht zur Verfügung stehen, sind kein versteckter Gehaltsbestandteil.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 17.11.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Stellt die Auslandsverwendungszulage zum Teil einen versteckten Gehaltsbestandteil dar, weil sie mehr als den Ersatz des dem Unterhaltspflichtigen durch den Auslandsaufenthalt tatsächlich entstehenden Mehraufwandes enthält, so ist der übersteigende Teil der Zulage in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen (auch 7 Ob 640/90 und 7 Ob 546/92).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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