Zählen Auslandszulagen zum Einkommen für den Unterhalt?
günstig für Kind betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, getrennte Eltern
Nur zum Teil. Soweit eine Zulage bloß die tatsächlichen Mehrkosten des Auslandsaufenthalts abdeckt, bleibt sie außer Betracht; was darüber hinausgeht, ist versteckter Gehalt und zählt zum Einkommen. Leistungen, die dem Unterhaltspflichtigen gar nicht zur Verfügung stehen, sind kein versteckter Gehaltsbestandteil.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 17.11.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Stellt die Auslandsverwendungszulage zum Teil einen versteckten Gehaltsbestandteil dar, weil sie mehr als den Ersatz des dem Unterhaltspflichtigen durch den Auslandsaufenthalt tatsächlich entstehenden Mehraufwandes enthält, so ist der übersteigende Teil der Zulage in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen (auch 7 Ob 640/90 und 7 Ob 546/92).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vom Dienstgeber des Unterhaltsschuldner bezahltes Schulgeld und Fahrtkosten für seine Tochter stehen dem Unterhaltsschuldner nicht zur Verfügung und sind somit nicht als verdeckte Gehaltsbestandteile zu qualifizieren.OGH 6 Ob 72/19k, 24.07.2019
- Dies gilt für die die Auslandsverwendungszulage von Handelskammerbediensteten beziehungsweise Wirtschaftskammerbediensteten. Im Gegensatz zu dem der letztgenannten Entscheidung zugrunde liegenden Fall steht hier auch nicht außer Streit, dass der Unterhaltsverpflichtete mehr als den ihn tatsächlich treffenden Mehraufwand erhalte.OGH 3 Ob 144/99v, 31.01.2000
- Soweit ein Unterhaltsverpflichteter durch seine unselbständige Tätigkeit gezwungen ist, einen "zusätzlichen" Wohnsitz im Ausland zu begründen, kann er dessen Kosten auch von den dafür gewährten Taggeldern für die Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage abziehen.OGH 7 Ob 302/99h, 22.12.1999
- Einnahmen eines Unterhaltspflichtigen, welche zur Gänze dem Ausgleich eines tatsächlichen Mehraufwandes dienen, sind nicht Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage; Zulagen (Zuschläge) mit Entgeltcharakter sind hingegen zum Gehalt zu addieren.OGH 2 Ob 39/99w, 25.02.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 9 Ob 71/22i, 17.11.2022, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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