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Kann ein Gericht einen eindeutigen Vertrag nachträglich abändern?

betrifft Vertragspartner, Konsumenten, Unternehmer
Eine Auslegung darf klare Vereinbarungen nicht korrigieren. Auch wenn eine Lücke im Vertrag geschlossen wird, darf das Ergebnis dem nicht widersprechen, was Sie eindeutig vereinbart haben. Das gilt selbst dann, wenn die Abrede für die eine oder andere Seite unbillig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Auslegung kann nicht dazu führen, eindeutige Vereinbarungen zu korrigieren; auch die ergänzende Vertragsauslegung darf sich nicht zu dem in Widerspruch setzen, was die Parteien eindeutig vereinbart haben, selbst wenn dies nach der einen oder der anderen Richtung hin unbillig sein sollte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087314 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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