Muss das Gericht Beweise hören, obwohl der Vertrag klar ist?
betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagte, Käufer, Verkäufer
Behauptet jemand, die Parteien hätten etwas anderes gewollt, als in der Urkunde steht, muss das Gericht zuerst die dafür angebotenen Beweise aufnehmen und dazu Feststellungen treffen. Erst wenn sich kein übereinstimmender Wille feststellen lässt, wird der Text durch Auslegung ermittelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Auslegung gemäß dem § 914 ABGB hat überhaupt erst dann einzusetzen, wenn die behauptetermaßen vom klaren Wortlaut der Urkunde abweichende Parteienabsicht durch Aufnahme der hiefür angebotenen Beweismittel zu erforschen versucht und diesbezügliche Feststellungen getroffen wurden. Erst wenn eine übereinstimmende Parteienabsicht nicht als erwiesen gilt, darf der Gehalt der schriftlichen Willenserklärung im Wege der rechtlichen Beurteilung durch Auslegung ermittelt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier. Anzahlungsgarantie.OGH 9 Ob 70/20i, 27.01.2021
- Bestand keine über den Wortsinn der Vertragsurkunde hinausgehende übereinstimmende Parteiabsicht, kommt es nur auf den objektiven Erklärungswert der Urkunde, nicht aber darauf an, wie eine Partei diese subjektiv verstanden hat.OGH 9 Ob 8/07b, 07.05.2008
- Bestand keine über den Wortlaut der Urkunde hinausgehende übereinstimmende Parteienabsicht, kommt es nur auf den subjektiven Erklärungswert der Urkunde an. Der Gehalt der schriftlichen Willenserklärung kann dann nur im Weg der rechtlichen Beurteilung durch Auslegung ermittelt werden; Energieversorgungsvertrag nach ElWOG.OGH 6 Ob 100/05g, 03.11.2005
- Der objektive Erklärungswert einer Willenserklärung ist dort nicht maßgeblich, wo eine übereinstimmende abweichende Parteienabsicht festgestellt wird.OGH 8 ObA 7/04v, 23.01.2004
- Bestand keine über den Wortsinn der Garantieurkunde hinausgehende übereinstimmende Parteiabsicht, kommt es nur auf den objektiven Erklärungswert der Urkunde, nicht aber darauf an, wie eine Partei diese subjektiv verstanden hat.OGH 9 Ob 122/01h, 23.05.2001
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 261/95, 24.10.1995
- Die Abweichung des Wortlautes vom übereinstimmenden Parteiwillen muss behauptet und unter Beweis gestellt sein.OGH 6 Ob 509/81, 01.07.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017783 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 45.
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 234/24s, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 113/25f, 07.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 70/23v, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 70/20i, 27.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 73/16p, 30.08.2016, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 63/15y, 23.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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