Welches Mittel darf ich zur Abwehr eines Angriffs wählen?
günstig für Angegriffener betrifft Angegriffene, Angreifer, Beschuldigte
Notwendig ist immer nur jene Verteidigung, die unter den verfügbaren Mitteln die schonendste ist. Sie muss aber geeignet sein, einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff sofort und endgültig abzuwenden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Notwendig ist stets nur jene Verteidigung, die unter den verfügbaren Mitteln das schonendste darstellt, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff sofort und endgültig abzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einer im Nahkampf ausgebildeten Person werden in der Regel zwar mehr Möglichkeiten zur Verfügung stehen, auch sie darf aber ein Mittel wählen, das den Angriff verlässlich, dh sofort und endgültig beendet, und muss sich nicht mit einer Abwehrhandlung begnügen, deren Wirkung zweifelhaft ist.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Da es sowohl für die Beurteilung, ob eine Notwehrsituation vorlag, als auch jene, ob dem Angegriffenen ein Notwehrexzess anzulasten ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, liegt darin – vom Fall einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Hier: Notwehrüberschreitung; zivilrechtliche Haftung.OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019
- Hier: Zur Putativnothilfe iSd § 8 StGB.OGH 14 Os 73/06a, 18.12.2006
- Das Maß notwendiger Verteidigung ist begrenzt mit jenem Eingriff, der den unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff verlässlich iS von sofort und endgültig abwehrt (WK-StGB - 2 § 3 Rz85ff).OGH 14 Os 73/06a, 18.12.2006
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier im Zusammenhang mit der Belehrung der Geschworenen über Putativnotwehr beziehungsweise Putativnotwehrüberschreitung.OGH 14 Os 118/06v, 28.11.2006
- Beurteilung der Grenzen der notwendigen Verteidigung ex ante aus der Sicht des Angegriffenen.OGH 14 Os 118/06v, 28.11.2006
- Bei dieser Betrachtung ist - im Fall einer Auseinandersetzung ohne Waffe - auch die körperliche Überlegenheit eines Kontrahenten gegenüber dem anderen in Betracht zu ziehen (EvBl 1987/158; ÖJZ-LSK 1979/306 ua), desgleichen eine allfällige Alkoholbeeinträchtigung (15 Os 119/88).OGH 11 Os 91/90, 24.10.1990
- Notwendig im Sinne des § 3 Abs 1 StGB ist jene Verteidigungshandlung, die aus der Situation des Angegriffenen ("ex ante") gesehen, wenngleich unter Beachtung objektiver Kriterien gerade so weit in die Rechtsgüter des Angreifers eingreift, damit der Angriff verläßlich abgewehrt werden kann.OGH 12 Os 14/87, 26.03.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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