Muss ich Schadenersatz zahlen, wenn ich mich gewehrt habe?
günstig für Angegriffener betrifft Angegriffene, Angreifer, Geschädigte
Wer sich innerhalb der Grenzen der notwendigen Verteidigung wehrt, muss keinen Schadenersatz leisten. Erlaubt ist die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf Leben, Freiheit oder Vermögen, unter Umständen auch angriffsweise, wenn behördliche Hilfe zu spät käme. Notwehr ist auch dann möglich, wenn Sie den Angriff selbst herausgefordert haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Notwehr schließt eine Schadenersatzverpflichtung aus. Unter Notwehr versteht man die innerhalb der Grenzen der notwendigen Verteidigung gehaltene Selbsthilfe zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen, wenn auch allenfalls schuldlosen oder straffreien Angriffes auf Leben, Freiheit oder Vermögen. Diese Selbsthilfe kann uU, wenn sie die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes zum Ziele hat und behördliche Hilfe zu spät käme, auch angriffsweise ausgeübt werden. Notwehr ist auch gg einen selbst provozierten Angriff nicht ausgeschlossen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da es sowohl für die Beurteilung, ob eine Notwehrsituation vorlag, als auch jene, ob dem Angegriffenen ein Notwehrexzess anzulasten ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, liegt darin – vom Fall einer korrekturbedürftigen Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Das Überschreiten der notwendigen Verteidigung (Notwehrexzess) oder eine offensichtlich unangemessene Verteidigung verpflichten jedoch zum Ersatz, wenn sie vorsätzlich oder sorgfaltswidrig geschahen und subjektive Vorwerfbarkeit gegeben ist.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Ist der Rechtfertigungsgrund der Notwehr durch einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Gut gegeben, so gebührt dem durch die Notwehrhandlung des Angegriffenen beeinträchtigten Angreifer kein Schadenersatz.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 19
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Strafgesetzbuch (StGB) Art. 3
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